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Unser Leasingbeispiel: BMW i3 (94 Ah) eDrive*.
125 kW (170 PS), Neuwagen, Capparisweiß mit Akzent BMW i Blau, Stoffkombination „Neutronic“ Aragazgrau, 19'' BMW i LM Räder Sternspeiche 427, BMW EfficientDynamics, Radschraubensicherung, Reifendruckanzeige, Deaktivierung Beifahrerairbag, stärkere Stromversorgung, Intelligenter Notruf, TeleServices, Battery Certificate, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, Komforttelefonie mit erweiterter Smartphone-Anbindung, Comfort Paket, Business Package u.v.m.
Monatliche Leasingrate: | 355,10 EUR |
Anschaffungspreis: | 41.890,00 EUR |
Leasingsonderzahlung (inkl. staatlicher Förderung): | 3.510,99 EUR |
Laufleistung p.a.: | 5.000 km |
Laufzeit: | 24 Monate |
Sollzinssatz p.a. **: | 3,49% |
Effektiver Jahreszins: | 3,55% |
Gesamtbetrag: | 12.071,68 EUR |
Zzgl. 890,00 EUR für Frachtkosten und Zulassung.
Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
BMW i3 (94 Ah) eDrive
Stromverbrauch komb.: 13,1 – 12,6 l/100 km
CO2-Emission komb.: 0,0 g/km
* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. 19% MwSt., Stand 07/2017.
** Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
Nach unseren Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.